WIE BEKOMMT MEIN KIND EINE SCHULBEGLEITUNG?

Sich im Behördendschungel durchzukämpfen ist nicht immer leicht. Wir helfen Ihnen gerne.


 




Zunächst wird ein formloser Antrag von den Eltern beim zuständigen Jugendamt gestellt.


Nach dem Eingang des Antrags beim Jugendamt müssen Eltern diverse Unterlagen einreichen.




Es findet eine Hospitation des Kindes durch das Jugendamt statt.


Innerhalb eines Kooperationsteams wird auf Grundlage der Unterlagen und dem Bericht der Hospitation gemeinsam beraten, ob dem Antrag stattgegeben wird.




Im Falle einer Bewilligung findet anschließend ein Hilfeplangespräch statt, bei dem ggf. auch schon die Schulbegleitung anwesend ist. Hier werden vor allem die Ziele und Umfang der Arbeit der Schulbegleitung festgelegt.


Bei einer Ablehnung erhalten Eltern eine schriftliche Begründung für die Entscheidung. Das Gesetz bietet die Möglichkeit eines Widerspruchs.




 
 
 
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