Hanseatic Kids
Eltern

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Liebe Eltern,

hier erfahren Sie, wie Schulbegleitung bei Hanseatic Kids organisiert ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine passende Schulbegleitung zu finden.

Schulbegleitung ist eine wichtige Ressource für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Herausforderungen im schulischen Umfeld. Unser Ziel ist es, Eltern die nötigen Informationen und Ressourcen bereitzustellen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Wir verstehen, dass der Bildungserfolg jedes Kindes von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, die bestmögliche Betreuung für Ihr Kind zu finden. Von der Identifizierung des Bedarfs bis zur Auswahl der geeigneten Begleitung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Website bietet Einblicke, Tipps und Anleitungen, um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen. Wir glauben daran, dass jedes Kind das Recht hat, eine qualitativ hochwertige Bildung zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Ablauf

  • Wie ist der Ablauf von der Antragsstellung bis zur Begleitung meines Kindes in der Schule?

    Schleswig-Holstein: Sie als Eltern stellen den Antrag auf Schulbegleitung bei dem zuständigen Kostenträger (in der Regel Jugendamt oder Eingliederungshilfe). Vorab wird geprüft, ob die Schule bereits alle Möglichkeiten einer Unterstützung ausgeschöpft hat. Es werden Unterlagen angefordert und das Kind wird begutachtet. Danach erfolgt eine Entscheidung. Dieser Prozess kann bis zum sechs Monate dauern. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs.

    Hamburg: Gleicher Ablauf, aber die Schule beantragt die Schulbegleitung bei der Behörde für Schule und Berufsbildung oder dem ReBBZ (je nach Förderschwerpunkt).

  • Wie lange dauert es, bis mein Kind eine Schulbegleitung erhält?

    Dies hängt stark von der jeweiligen Bewerberlage ab. Es ist möglich, dass wir bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme direkt eine passende Person im Bewerberpool haben. Aber auch eine Wartezeit von mehreren Wochen oder Monaten ist möglich.

  • Was kann/muss ich als Elternteil dazu beitragen, dass mein Kind eine Schulbegleitung erhält? Wo ist meine erste Anlaufstelle?

    Schleswig-Holstein: Erste Anlaufstelle ist immer der zuständige Kostenträger (Jugendamt oder Eingliederungshilfe). Diese können Sie auch vor dem Antrag bereits beraten. Eine abgeschlossene Diagnostik z.B. bei Autismus oder AD(H)S ist hilfreich.

    Hamburg: Besprechen Sie Ihren Wunsch mit der Schule und bitten Sie diese, den Antrag in Abstimmung mit Ihnen zu stellen.

Zusammenarbeit

  • Habe ich ein Mitbestimmungsrecht, wer mein Kind begleitet?

    Grundsätzlich haben Sie als Eltern das Wunsch- und Wahlrecht (§5 SGB VIII). Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, zwischen verschiedenen Trägern der Schulbegleitung zu wählen. Die Kostenträger wissen oft, welche Schulbegleitungsträger bei spezifischen Förderbedarfen einen Schwerpunkt haben, deshalb empfehlen wir, sich an diese zu halten. Sollten Sie mit Ihrem aktuellen Träger unzufrieden sein, haben Sie das Recht, diesen zu wechseln.

  • Ist es möglich die Person (vorab) kennenzulernen, die mein Kind begleitet?

    Ja, Sie haben im Rahmen eines Kennenlerngesprächs die Möglichkeit, die Schulbegleitung bei uns im Haus zu „beschnuppern“. Auch ein Kennenlernen im schulischen Rahmen ist möglich.

  • Kann ich mich mit dieser Person austauschen, um z.B. zu erfahren, mit welchen „Methoden“ oder Verhaltensweisen sie einen positiveren Verlauf des Schulalltags bewirken konnte? Wenn ja, wie?

    Zu Beginn der Maßnahme wünschen wir uns vorab einen Austausch, bei dem Sie als Eltern die Möglichkeit haben, der Schulbegleitung alles Wissenswerte über Ihr Kind mitzuteilen. Im Anschluss halten unsere Mitarbeiter:innen in der Regel Kontakt über ein Mitteilungsheft. So können beide Seiten regelmäßig berichten, unabhängig davon, ob die andere Partei gerade Zeit hierfür hat. Ein telefonischer Austausch sollte die Ausnahme sein, ist aber möglich. Dies dient dem Schutz unseres Teams, damit geregelte Arbeitszeiten eingehalten werden können. Auch muss berücksichtigt werden, dass in erster Linie Klassenleitungen mit den Eltern im Austausch stehen sollten, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen.

    Gerne organisieren wir auf Wunsch jederzeit auch ein begleitetes Gespräch in unserem Haus, sollten Sie akuten, ausführlichen Gesprächsbedarf mit der Schulbegleitung haben.

  • Sind es Fachkräfte, die mein Kind begleiten?

    Dies ist abhängig von der Bewilligung Ihres Kindes. Je nach Anforderung oder auch Förderbedarf wird durch den Kostenträger entschieden, ob eine Fachkraft notwendig ist oder nicht.

    Grundsätzlich möchten wir Ihnen gerne Ihre Sorge nehmen, dass nur Fachkräfte Ihr Kind angemessen begleiten können. Wir haben viel Erfahrung in der Arbeit mit Quereinsteiger:innen sammeln dürfen und erhalten immer wieder sehr gutes Feedback von Schulen und Eltern. Insbesondere Schulbegleitungen, die zwar kein pädagogisches Vorwissen mitbringen, jedoch durch eigene Kinder oder Verwandte mit Autismus/ AD(H)S o.ä. viel Fachwissen haben, erachten wir als sehr wertvoll.

  • Gibt es auch Schulbegleiter mit medizinischem Background, z.B. für Diabetes, Dialyse, beatmete Kinder, etc.?

    Wir arbeiten ebenfalls mit medizinischem Personal oder auch Quereinsteiger:innen, die für spezielle Krankheiten spezifisch geschult werden.

  • Wie erfahren sind die Schulbegleitungen im Umgang mit bestimmten Diagnosen/Verhaltensauffälligkeiten, etc. beispielsweise aus dem ASS?

    Wir haben ein breites Spektrum an Schulbegleitungen in unserem Team. Von klassischen „Quereinsteiger:innen“, über Erzieher:innen bis zu Sozialpädagog:innen ist unser Team bunt gemischt. Je nach Bedarf des Kindes, suchen wir auch nach Personen, die bereits viel Erfahrung mit einem speziellen Förderbedarf mitbringen.

  • Lernt die zukünftige Schulbegleitung mein Kind im Schulalltag kennen, bevor sie mein Kind begleitet?

    Für uns ist eine Hospitation der möglichen Schulbegleitung in der Schule ein wesentlicher Bestandteil eines gelungenen Kennenlernprozesses. Dem kurzfristige Abbruch einer Maßnahme durch die Schulbegleitung wird hierbei maßgeblich entgegengewirkt. In Hamburg ist dies bereits „Standard“, in Schleswig-Holstein sind wir einer der Vorreiter in diesem Konzept, das sich als sehr erfolgreich erwiesen hat.

  • Was passiert, wenn mein Kind die Schulbegleitung ablehnt oder keine Beziehung zu ihr aufbauen kann?

    Vorerst sollten Sie und die Schule dem Anlauf der Maßnahme genügend Zeit geben. Wir empfehlen, nach sechs bis acht Wochen zu entscheiden, ob die Person wirklich kein passendes „Match“ ist. Wird entschieden, dass die Schulbegleitung nicht passend ist, suchen wir nach einer neuen Person oder übergeben auf Wunsch auch an einen anderen Träger.

  • Was passiert, wenn mein Kind trotz Schulbegleitung keine Verbesserung in der Teilhabe im Schulalltag erlangt?

    In diesem Fall wäre mit dem Kostenträger zu evaluieren, ob Schulbegleitung die geeignete Maßnahme für Ihr Kind ist. Ggf. werden alternative Angebote besprochen, die sinnvoller sein können.

  • Was passiert, wenn die Schulbegleitung von heute auf morgen kündigt?

    Dies ist rein rechtlich nicht möglich, da alle Schulbegleitungen bei uns eine zwei- bzw. vierwöchige Kündigungsfrist haben. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, sind wir bemüht, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden.

  • Ist die Schulbegleitung auch für die Begleitung meines Kindes auf dem Schulweg/ im Nachmittagsbereich/ in den Ferien/ auf Klassenfahrten zuständig?

    All dies ist bei uns möglich und richtet sich nach dem bewilligten Umfang der Schulbegleitung Ihres Kindes. Klassenfahrten und Ferienbetreuungen werden in der Regel gesondert beantragt.

Dauer

  • Wie lange bleibt die Schulbegleitung bei meinem Kind?

    Wir stellen nur Personen ein, die sich mindestens für ein Jahr die Arbeit an Ihrem Kind vorstellen können. So versuchen wir, häufige Wechsel zu vermeiden. Leider ist dies jedoch nur bedingt planbar, da sich Lebensumstände auch oft ändern.

Kosten

  • Wer trägt die Kosten für die Schulbegleitung?

    Die Kosten werden durch das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe gedeckt. In Einzelfällen kann auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen, z.B. bei einer Diabetes-Begleitung.