Hanseatic Kids
Eltern

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Liebe Eltern,

hier erfahren Sie, wie Schulbegleitung bei Hanseatic Kids organisiert ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine passende Schulbegleitung zu finden.

Schulbegleitung ist eine wichtige Ressource für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Herausforderungen im schulischen Umfeld. Unser Ziel ist es, Eltern die nötigen Informationen und Ressourcen bereitzustellen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Wir verstehen, dass der Bildungserfolg jedes Kindes von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, die bestmögliche Betreuung für Ihr Kind zu finden. Von der Identifizierung des Bedarfs bis zur Auswahl der geeigneten Begleitung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Website bietet Einblicke, Tipps und Anleitungen, um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen. Wir glauben daran, dass jedes Kind das Recht hat, eine qualitativ hochwertige Bildung zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Ablauf

  • Schleswig-Holstein: Sie als Eltern stellen den Antrag auf Schulbegleitung bei dem zuständigen Kostenträger (in der Regel Jugendamt oder Eingliederungshilfe). Vorab wird geprüft, ob die Schule bereits alle Möglichkeiten einer Unterstützung ausgeschöpft hat. Es werden Unterlagen angefordert und das Kind wird begutachtet. Danach erfolgt eine Entscheidung. Dieser Prozess kann bis zum sechs Monate dauern. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs.

    Hamburg: Gleicher Ablauf, aber die Schule beantragt die Schulbegleitung bei der Behörde für Schule und Berufsbildung oder dem ReBBZ (je nach Förderschwerpunkt).

  • Klar, Bürokratie kann eine steife Brise sein – aber keine Sorge, wir helfen Ihnen durch den Papierkram!

    In wenigen Schritten zur Kita-Begleitung:

    1️⃣ Klar Schiff machen! – Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Ihr Kind braucht.

    2️⃣ Antrag stellen – Jugendamt, Eingliederungshilfe oder Krankenkasse? Wir lotsen Sie durch die Antragsstellung.

    3️⃣ Passende Begleitung finden – Wir stellen sicher, dass Ihr Kind die richtige Betreuung bekommt.

    4️⃣ Leinen los! – Ihr Kind startet mit seiner Begleitung in den Kita-Alltag.

  • Dies hängt stark von der jeweiligen Bewerberlage ab. Es ist möglich, dass wir bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme direkt eine passende Person im Bewerberpool haben. Aber auch eine Wartezeit von mehreren Wochen oder Monaten ist möglich.

  • Schleswig-Holstein: Erste Anlaufstelle ist immer der zuständige Kostenträger (Jugendamt oder Eingliederungshilfe). Diese können Sie auch vor dem Antrag bereits beraten. Eine abgeschlossene Diagnostik z.B. bei Autismus oder AD(H)S ist hilfreich.

    Hamburg: Besprechen Sie Ihren Wunsch mit der Schule und bitten Sie diese, den Antrag in Abstimmung mit Ihnen zu stellen.

Zusammenarbeit

  • Grundsätzlich haben Sie als Eltern das Wunsch- und Wahlrecht (§5 SGB VIII). Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, zwischen verschiedenen Trägern der Schulbegleitung zu wählen. Die Kostenträger wissen oft, welche Schulbegleitungsträger bei spezifischen Förderbedarfen einen Schwerpunkt haben, deshalb empfehlen wir, sich an diese zu halten. Sollten Sie mit Ihrem aktuellen Träger unzufrieden sein, haben Sie das Recht, diesen zu wechseln.

  • Ja, Sie haben im Rahmen eines Kennenlerngesprächs die Möglichkeit, die Schulbegleitung bei uns im Haus zu „beschnuppern“. Auch ein Kennenlernen im schulischen Rahmen ist möglich.

  • Zu Beginn der Maßnahme wünschen wir uns vorab einen Austausch, bei dem Sie als Eltern die Möglichkeit haben, der Schulbegleitung alles Wissenswerte über Ihr Kind mitzuteilen. Im Anschluss halten unsere Mitarbeiter:innen in der Regel Kontakt über ein Mitteilungsheft. So können beide Seiten regelmäßig berichten, unabhängig davon, ob die andere Partei gerade Zeit hierfür hat. Ein telefonischer Austausch sollte die Ausnahme sein, ist aber möglich. Dies dient dem Schutz unseres Teams, damit geregelte Arbeitszeiten eingehalten werden können. Auch muss berücksichtigt werden, dass in erster Linie Klassenleitungen mit den Eltern im Austausch stehen sollten, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen.

    Gerne organisieren wir auf Wunsch jederzeit auch ein begleitetes Gespräch in unserem Haus, sollten Sie akuten, ausführlichen Gesprächsbedarf mit der Schulbegleitung haben.

  • Dies ist abhängig von der Bewilligung Ihres Kindes. Je nach Anforderung oder auch Förderbedarf wird durch den Kostenträger entschieden, ob eine Fachkraft notwendig ist oder nicht.

    Grundsätzlich möchten wir Ihnen gerne Ihre Sorge nehmen, dass nur Fachkräfte Ihr Kind angemessen begleiten können. Wir haben viel Erfahrung in der Arbeit mit Quereinsteiger:innen sammeln dürfen und erhalten immer wieder sehr gutes Feedback von Schulen und Eltern. Insbesondere Schulbegleitungen, die zwar kein pädagogisches Vorwissen mitbringen, jedoch durch eigene Kinder oder Verwandte mit Autismus/ AD(H)S o.ä. viel Fachwissen haben, erachten wir als sehr wertvoll.

  • Wir arbeiten ebenfalls mit medizinischem Personal oder auch Quereinsteiger:innen, die für spezielle Krankheiten spezifisch geschult werden.

  • Wir haben ein breites Spektrum an Schulbegleitungen in unserem Team. Von klassischen „Quereinsteiger:innen“, über Erzieher:innen bis zu Sozialpädagog:innen ist unser Team bunt gemischt. Je nach Bedarf des Kindes, suchen wir auch nach Personen, die bereits viel Erfahrung mit einem speziellen Förderbedarf mitbringen.

  • Für uns ist eine Hospitation der möglichen Schulbegleitung in der Schule ein wesentlicher Bestandteil eines gelungenen Kennenlernprozesses. Dem kurzfristige Abbruch einer Maßnahme durch die Schulbegleitung wird hierbei maßgeblich entgegengewirkt. In Hamburg ist dies bereits „Standard“, in Schleswig-Holstein sind wir einer der Vorreiter in diesem Konzept, das sich als sehr erfolgreich erwiesen hat.

  • Vorerst sollten Sie und die Schule dem Anlauf der Maßnahme genügend Zeit geben. Wir empfehlen, nach sechs bis acht Wochen zu entscheiden, ob die Person wirklich kein passendes „Match“ ist. Wird entschieden, dass die Schulbegleitung nicht passend ist, suchen wir nach einer neuen Person oder übergeben auf Wunsch auch an einen anderen Träger.

  • In diesem Fall wäre mit dem Kostenträger zu evaluieren, ob Schulbegleitung die geeignete Maßnahme für Ihr Kind ist. Ggf. werden alternative Angebote besprochen, die sinnvoller sein können.

  • Dies ist rein rechtlich nicht möglich, da alle Schulbegleitungen bei uns eine zwei- bzw. vierwöchige Kündigungsfrist haben. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, sind wir bemüht, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden.

  • All dies ist bei uns möglich und richtet sich nach dem bewilligten Umfang der Schulbegleitung Ihres Kindes. Klassenfahrten und Ferienbetreuungen werden in der Regel gesondert beantragt.

  • Unsere geschulten Begleiter:innen passen sich den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes an und übernehmen unter anderem:

    🎈 Unterstützung im Gruppenalltag – Hilfe bei Spielen, Basteln und Gruppenaktivitäten

    🥗 Begleitung bei Mahlzeiten – Unterstützung beim Essen, Berücksichtigung spezieller Ernährungsbedürfnisse

    👩‍⚕️ Medizinische Unterstützung (z. B. Diabetes-Begleitung) – Überwachung der Blutzuckerwerte, Insulinverabreichung, Hypo- und Hyperglykämie-Management

    🏃 Hilfe bei körperlichen Aktivitäten – Unterstützung bei Bewegungsangeboten, Sport und Ausflügen

    ❤️ Emotionale Begleitung – Sicherheit und Geborgenheit schaffen, Ängste abbauen, soziale Integration fördern

    📖 Kommunikation & Struktur – Unterstützung bei Sprachverzögerungen oder Strukturierung des Kita-Alltags

    🚑 Notfallmanagement – Schnelle Reaktion in kritischen Situationen (z. B. Unterzuckerung, Epilepsie)

Dauer

  • Wir stellen nur Personen ein, die sich mindestens für ein Jahr die Arbeit an Ihrem Kind vorstellen können. So versuchen wir, häufige Wechsel zu vermeiden. Leider ist dies jedoch nur bedingt planbar, da sich Lebensumstände auch oft ändern.

Kosten

  • Die Kosten werden durch das Jugendamt oder die Eingliederungshilfe gedeckt. In Einzelfällen kann auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen, z.B. bei einer Diabetes-Begleitung.